Wir
betreuen Mandanten unterschiedlichster Branchen, Größenordnung
oder Rechtsformen.
Betreiben Sie Ihr Unternehmen als Einzelunternehmen, als Personengesellschaft
oder Kapitalgesellschaft ?
Wir erstellen
Jahresabschlüsse nach Handelsrecht und Steuerrecht. Benötigen
Sie lediglich eine Einnahmen-Überschußrechnung ? Auch
hier helfen wir Ihnen gerne.
Unsere Tätigkeit
beschränkt sich allerdings nicht auf das Erstellen von Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung bzw. des Anhangs. Gerne helfen wir
Ihnen bei der Gestaltung des Lageberichts.
Natürlich
erstellen wir bei Personengesellschaften die eventuell erforderlichen
Sonder- und Ergänzungsbilanzen.
Wir analysieren
für Sie Ihren Jahresabschluss und zeigen Tendenzen, Fehlentwicklungen
und Frühwarnzeichen. Mehrjahres- und Branchenvergleiche bieten
wir Ihnen natürlich auch.
Zu bestimmten
Anlässen kann es erforderlich sein, unterjährig einen
Jahresabschluss zu erstellen. Wir erstellen auf Wunsch Zwischenabschlüsse,
Vermögensstati, Auseinandersetzungsbilanzen oder Liquidationsbilanzen
Die
Anforderungen der Kreditinstitute bei der Kreditvergabe steigen
stetig. Das Stichwort "Basel II"
ist hier in aller Munde. Basel II ist zunächst eine Eigenkapitalvereinbarung,
die in erster Linie die Banken betrifft. Aber diese geänderten
Vorschriften haben auch Auswirkungen auf die mittelständische
Wirtschaft.
In der Regel
erwarten Banken neben einer zeitnahen Berichterstattung zusätzliche
Erläuterungen zu den Zahlen der eingereichten Jahresabschlüsse.
Einen auf den Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer basierender
Erläuterungsbericht, der diesen Anforderungen Rechnung trägt,
erstellen wir gerne für Sie.
Benötigen
Sie darüber hinaus für Banken, Gläubiger oder Mitgesellschafter
einen von einem Wirtschaftsprüfer geprüften und testierten
Jahresabschluss vermitteln wir Ihnen gerne einen Wirtschaftsprüfer
mit dem wir kooperieren.