Vererben
unter steuerlichen Gesichtspunkten
Wie kann Vermögen
unter Optimierung der Erbschaftsteuerlast übertragen werden
?
Grundbesitz
wird aufgrund der zur Zeit gültigen Bewertungsvorschriften
nur mit ca. 50% bis 60% seines Verkehrswertes bewertet. Auch Betriebsvermögen
eines Gewerbebetriebes und bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften
weisen steuerliche Begünstigungen auf. Diese Bewertungsvorteile
sollten ausgenutzt werden. Wir beraten Sie gerne.
Unterscheidet
sich die Erbschaftsteuer abhängig von der Rechtsform des
vererbten Unternehmens ?
Wie auch im
Ertragsteuerrecht unterscheidet sich auch im Erbschaftsteuerrecht
die Besteuerung einzelner Rechtformen. z.T. erheblich. Eine Universallösung,
dass die Personengesellschaft in jedem Fall der Kapitalgesellschaft
überlegen ist, gibt es aber nicht. Dies ist vom konkreten
Einzelfall abhängig.
Welche
steuerlichen Vor- und Nachteile weist ein "Berliner Testament"
auf ?
Das sog. Berliner
Testament bei dem mit dem Ableben des Erstversterbenden das gesamte
Vermögen auf den überlebenden Ehegatten übergeht,
entspricht in der Regel den zivilrechtlichen Vorstellungen der
Ehegatten. Erbschaftsteuerlich ist diese Form des Testaments unter
Umständen aber nachteilig. Welche Gestaltungen sich stattdessen
anbieten erklären wir Ihnen gerne.
Können
denn zu Lebzeiten weitere Vorkehrungen getroffen werden, um die
Steuerlast im Erbfall zu mindern ?
Sinnvolle
Regelungen für den Todesfall sind stets ein wesentlicher
Schritt um einerseits Steuern zu sparen und andererseits einen
reibungslosen und streitfreien Übergang des Vermögens
in die nächste Generation zu ermöglichen. Besser ist
es im Regelfall jedoch, bereits zu Lebzeiten anzufangen, Vermögen
zu verteilen. Denn alle zehn Jahre können die bestehenden
Freibeträge ausgeschöpft werden. Um sich seines Vermögens
nicht volständig bereits zu Lebzeiten zu begeben, können
Vermögensübertragungen gerade bei Grundbesitz dergestalt
abgesichert werden, dass die Übergebergeneration sich Nießbrauchsrechte
vorbehält.